Onlineblatt
Sie sind hier: onlineblatt.at > Soziale Netzwerke im Internet
Soziale Netzwerke im Internet richtig nutzen
"Die Informatik beeinflusst den sozialen und kulturellen
Charakter einer Gesellschaft und ihre Produktion stark. Umgekehrt
bestimmt die Gesellschaft, womit sich Informatik vorrangig befasst."
Dimitris
Karagiannis, ordentlicher Universitätsprofessor an
der Universität Wien, Gründer der Abteilung Knowledge
Engineering und Institutsleiter
Der Begriff der digitalen sozialen Netzwerke
Soziale Netzwerke (social networks) im Sinne der Informatik
sind Netzgemeinschaften - sie dienen als Plattformen zum gegenseitigen
Austausch von Meinungen, Impressionen und Erkenntnissen. Digitale
Netzwerke, bei denen die Benutzer eigene Inhalte erstellen,
sind auch als soziale Medien(social media) bekannt. Solche Plattformen
stellen perfekte Orte dar um neue Menschen kennen zu lernen,
bestehende Kontakte zu pflegen, vergessene Freunde wieder zu
entdecken oder aber auch neue Geschäftskontakte zu bilden.
Beipeile für soziale Netzwerke sind Twitter, Facebook,
MySpace, Xing, Flickr, YouTube & Co – sie zählen
zu den Erfolgsstorys im Web.
Wer ist Online
Nach aktuellen Daten der Statistik Austria nutzen 72% der ÖsterreicherInnen
im Alter von 16 bis 74 das Internet (2008 waren jedenfalls in
privaten Haushalten 69 %). Tendenz steigend.
Eine erste große österreichweite Studie „Social
Network Plattformen in Österreich – eine Bestandsaufnahme“
von Marktforschungsunternehmen marketmind im Auftrag von mobilkom
austria zeigt, wer digitale soziale Netzwerke in Österreich
nutzt, worauf UserInnen Wert legen und wie sich soziale Beziehungen
im Web in der Zukunft entwickeln werden. Laut Studie nutzen
schon 59 Prozent der ÖsterreicherInnen soziale Online-Netzwerke.
Vor allem pflegen sie bestehende Freundschaften – dies
gilt sowohl für Frauen als auch für Männer. 18
Prozent der UserInnen nutzen soziale Online-Netzwerke beruflich.
Die Privatsphäre: Ihre persönlichen Daten
sind allerdings im Internet verewigt
„Bei sich selbst sind die User vorsichtig, andererseits
geht aber die Sensibilität gegenüber der Privatsphäre
anderer zurück.“
Dr. Gereon Friederes, Geschäftsführender Gesellschafter
von marketmind Markt- und Markenforschung und Lektor an der
Wirtschaftsuniversität Wien
In der Studie von marketmind wird bestätigt, dass Datenschutz
bei Online-Netzwerken tatsächlich ein Problem darstellt:
Sieben von zehn BenutzerInnen befürchten ausspioniert zu
werden. Die meisten jedoch kennen die Risiken von Social Networks
und gehen sorgfältig mit ihren Daten um. Dies gilt allerdings
nur bedingt für die Daten anderer. Als großen bis
sehr großen Nachteil von Netzwerk-Webplattformen werten
76 % einen möglichen Datenmissbrauch, 62 % die freie Verfügbarkeit
der Daten für Personalmanager und 57 % prinzipiell die
Online - Zugänglichkeit von vielen persönlichen Daten.
Facebook in Österreich an der Spitze
Am 15. September 2009 gab Facebook bekannt, genau 300 Millionen
Nutzer weltweit erreicht zu haben. In Österreich ist Facebook
der bekannteste und meist genutzte soziale Netzwerkdienst. 82
Prozent der 500 Befragten kennen laut marketmind Studie das
Facebook und 41 Prozent verwenden es unregelmäßig.
In erster Linie kommunizieren ÖsterreicherInnen mit Menschen,
mit denen sie auch im wirklichen Leben bekannt sind.
Im Juli 2010 kündigte Facebook 500 Millionen aktive Nutzer
weltweit an.
RECHTLICHES
Datenschutz in sozialen Netzwerken
Die aktuelle Rechtsnorm in Österreich ist das Bundesgesetz
über den Schutz personenbezogener Daten - Datenschutzgesetz
2000 (DSG 2000). Es regelt die Verwendung personenbezogener
Daten, die Auskunftsrechte Betroffener, die Zulässigkeit
der Weitergabe von Daten und den Umgang mit Daten in Netzwerken.
Weiters enthält das Datenschutzgesetz Bestimmungen zur
Datensicherheit und Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen
und sieht empfindliche Strafen bei der missbräuchlichen
Verwendung von personenbezogenen Daten, soweit diese nicht bereits
öffentlich bekannt gegeben sind, vor.
Europarechtlicher Hintergrund
Die Datenschutzrichtlinie 1995 - 95/46/EG schreibt vor, dass
die Mitgliedstaaten die Rechte und Freiheiten natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und insbesondere
ihr Recht auf Privatsphäre sicherstellen. Damit soll in
der Gemeinschaft der freier Verkehr personenbezogener Daten
gewährleistet werden.
Die Datenschutzrichtlinie 1997 - 97/66/EG hat die Grundsätze
der Richtlinie 95/46/EG in spezielle Vorschriften für den
Telekommunikationssektor umgesetzt.
Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation
- 2002/58/EG soll den Nutzern öffentlich zugänglicher
elektronischer Kommunikationsdienste unabhängig von der
zugrunde liegenden Technologie den gleichen Grad des Schutzes
personenbezogener Daten und der Privatsphäre bieten.
In der Vorratsdatenspeicherung-Richtlinie - 2006/24/EG finden
sich Bestimmungen wie Daten unter bestimmten Umständen
gespeichert werden dürfen und diese für einen allfälligen
Bedarf der Strafjustiz zur Verfügung gestellt werden müssen.
Geltendmachung einer Datenschutzverletzung
Soweit es um eine Behörde geht, ist bei Verletzungen des
DSG 2000 die Datenschutzkommission zuständig. Sie ist jedenfalls
für Auskünfte zuständig.
Bei Verletzungen des DSG 2000 sind bei privaten Datenanwendern
die Zivilgerichte zuständig.
Wenn ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Kläger und
Beklagtem besteht, kann eine Verletzung des Datenschutzgesetzes
auch in einem Verfahren nach § 1 UWG – Rechtsbruch
- geltend gemacht werden.
ACHTUNG: „Recht haben“ und „Recht
bekommen“ sind zweierlei. Zum Beispiel ein User registriert
sich bei einem Sozialen Netzwerk, das seinen Sitz nicht in Österreich
hat. Irgendwann verliert er sein Interesse an diesem Netzwerk
und möchte alle Angaben zu seiner Person löschen lassen.
Dabei verweist er auf den Löschungsanspruch nach dem österreichischen
Datenschutzgesetz. Verweigert das Unternehmen aber die Löschung
der Daten, wird es schon komplizierter. Denn das „Herkunftslandprinzip“
nach ECG (E-Commerce-Gesetz) besagt, dass die Dienste der Informationsgesellschaft
grundsätzlich dem Rechtssystem unterliegen, in dem der
Anbieter niedergelassen ist.
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien hat
die Bröschure „Soziale Netzwerke im Internet, Analyse
und Tipps“ für Interessierte herausgegeben.
Oscar Child aus Wien/obred
LINKS
AK-Broschüre:
Soziale Netzwerke im Internet, Analyse und Tipps (AK)
Facebook
(Wikipedia)
Österreichische
Datenschutzkommission
Präsentation
der Studie zu Social Networks in Österreich (mobilkom
austria)
Rechtsinformationssystem
des Bundes
Erhebung
"Computer- und Internetnutzung in Haushalten 2009"
(Statistik Austria)
Erhebung
"Computer- und Internetnutzung in Haushalten 2008"
(Statistik Austria)
Seite weiterempfehlenNach oben