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Soziale Netzwerke im Internet | © Bild: Onlineblatt

Soziale Netzwerke im Internet richtig nutzen

"Die Informatik beeinflusst den sozialen und kulturellen Charakter einer Gesellschaft und ihre Produktion stark. Umgekehrt bestimmt die Gesellschaft, womit sich Informatik vorrangig befasst."
Dimitris Karagiannis, ordentlicher Universitätsprofessor an der Universität Wien, Gründer der Abteilung Knowledge Engineering und Institutsleiter

Der Begriff der digitalen sozialen Netzwerke
Soziale Netzwerke (social networks) im Sinne der Informatik sind Netzgemeinschaften - sie dienen als Plattformen zum gegenseitigen Austausch von Meinungen, Impressionen und Erkenntnissen. Digitale Netzwerke, bei denen die Benutzer eigene Inhalte erstellen, sind auch als soziale Medien(social media) bekannt. Solche Plattformen stellen perfekte Orte dar um neue Menschen kennen zu lernen, bestehende Kontakte zu pflegen, vergessene Freunde wieder zu entdecken oder aber auch neue Geschäftskontakte zu bilden. Beipeile für soziale Netzwerke sind Twitter, Facebook, MySpace, Xing, Flickr, YouTube & Co – sie zählen zu den Erfolgsstorys im Web.

Wer ist Online
Nach aktuellen Daten der Statistik Austria nutzen 72% der ÖsterreicherInnen im Alter von 16 bis 74 das Internet (2008 waren jedenfalls in privaten Haushalten 69 %). Tendenz steigend.
Eine erste große österreichweite Studie „Social Network Plattformen in Österreich – eine Bestandsaufnahme“ von Marktforschungsunternehmen marketmind im Auftrag von mobilkom austria zeigt, wer digitale soziale Netzwerke in Österreich nutzt, worauf UserInnen Wert legen und wie sich soziale Beziehungen im Web in der Zukunft entwickeln werden. Laut Studie nutzen schon 59 Prozent der ÖsterreicherInnen soziale Online-Netzwerke. Vor allem pflegen sie bestehende Freundschaften – dies gilt sowohl für Frauen als auch für Männer. 18 Prozent der UserInnen nutzen soziale Online-Netzwerke beruflich.

Die Privatsphäre: Ihre persönlichen Daten sind allerdings im Internet verewigt
„Bei sich selbst sind die User vorsichtig, andererseits geht aber die Sensibilität gegenüber der Privatsphäre anderer zurück.“
Dr. Gereon Friederes, Geschäftsführender Gesellschafter von marketmind Markt- und Markenforschung und Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien

In der Studie von marketmind wird bestätigt, dass Datenschutz bei Online-Netzwerken tatsächlich ein Problem darstellt: Sieben von zehn BenutzerInnen befürchten ausspioniert zu werden. Die meisten jedoch kennen die Risiken von Social Networks und gehen sorgfältig mit ihren Daten um. Dies gilt allerdings nur bedingt für die Daten anderer. Als großen bis sehr großen Nachteil von Netzwerk-Webplattformen werten 76 % einen möglichen Datenmissbrauch, 62 % die freie Verfügbarkeit der Daten für Personalmanager und 57 % prinzipiell die Online - Zugänglichkeit von vielen persönlichen Daten.

Facebook in Österreich an der Spitze
Am 15. September 2009 gab Facebook bekannt, genau 300 Millionen Nutzer weltweit erreicht zu haben. In Österreich ist Facebook der bekannteste und meist genutzte soziale Netzwerkdienst. 82 Prozent der 500 Befragten kennen laut marketmind Studie das Facebook und 41 Prozent verwenden es unregelmäßig. In erster Linie kommunizieren ÖsterreicherInnen mit Menschen, mit denen sie auch im wirklichen Leben bekannt sind.
Im Juli 2010 kündigte Facebook 500 Millionen aktive Nutzer weltweit an.


RECHTLICHES

Datenschutz in sozialen Netzwerken
Die aktuelle Rechtsnorm in Österreich ist das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten - Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000). Es regelt die Verwendung personenbezogener Daten, die Auskunftsrechte Betroffener, die Zulässigkeit der Weitergabe von Daten und den Umgang mit Daten in Netzwerken. Weiters enthält das Datenschutzgesetz Bestimmungen zur Datensicherheit und Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen und sieht empfindliche Strafen bei der missbräuchlichen Verwendung von personenbezogenen Daten, soweit diese nicht bereits öffentlich bekannt gegeben sind, vor.

Europarechtlicher Hintergrund
Die Datenschutzrichtlinie 1995 - 95/46/EG schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und insbesondere ihr Recht auf Privatsphäre sicherstellen. Damit soll in der Gemeinschaft der freier Verkehr personenbezogener Daten gewährleistet werden.
Die Datenschutzrichtlinie 1997 - 97/66/EG hat die Grundsätze der Richtlinie 95/46/EG in spezielle Vorschriften für den Telekommunikationssektor umgesetzt.
Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation - 2002/58/EG soll den Nutzern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie den gleichen Grad des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre bieten.
In der Vorratsdatenspeicherung-Richtlinie - 2006/24/EG finden sich Bestimmungen wie Daten unter bestimmten Umständen gespeichert werden dürfen und diese für einen allfälligen Bedarf der Strafjustiz zur Verfügung gestellt werden müssen.

Geltendmachung einer Datenschutzverletzung
Soweit es um eine Behörde geht, ist bei Verletzungen des DSG 2000 die Datenschutzkommission zuständig. Sie ist jedenfalls für Auskünfte zuständig.
Bei Verletzungen des DSG 2000 sind bei privaten Datenanwendern die Zivilgerichte zuständig.
Wenn ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Kläger und Beklagtem besteht, kann eine Verletzung des Datenschutzgesetzes auch in einem Verfahren nach § 1 UWG – Rechtsbruch - geltend gemacht werden.

ACHTUNG: „Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind zweierlei. Zum Beispiel ein User registriert sich bei einem Sozialen Netzwerk, das seinen Sitz nicht in Österreich hat. Irgendwann verliert er sein Interesse an diesem Netzwerk und möchte alle Angaben zu seiner Person löschen lassen. Dabei verweist er auf den Löschungsanspruch nach dem österreichischen Datenschutzgesetz. Verweigert das Unternehmen aber die Löschung der Daten, wird es schon komplizierter. Denn das „Herkunftslandprinzip“ nach ECG (E-Commerce-Gesetz) besagt, dass die Dienste der Informationsgesellschaft grundsätzlich dem Rechtssystem unterliegen, in dem der Anbieter niedergelassen ist.


Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien hat die Bröschure „Soziale Netzwerke im Internet, Analyse und Tipps“ für Interessierte herausgegeben.


Oscar Child aus Wien/obred


LINKS
AK-Broschüre: Soziale Netzwerke im Internet, Analyse und Tipps (AK)
Facebook (Wikipedia)
Österreichische Datenschutzkommission
Präsentation der Studie zu Social Networks in Österreich (mobilkom austria)
Rechtsinformationssystem des Bundes
Erhebung "Computer- und Internetnutzung in Haushalten 2009" (Statistik Austria)
Erhebung "Computer- und Internetnutzung in Haushalten 2008" (Statistik Austria)


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