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Adoptionsrecht: Wohl des Kindes muss im Zentrum stehen

Bischofskonferenz-Sprecher Wuthe: Kindeswohl noch stärker als bisher in das Zentrum des Adoptionsrechts stellen - Familienverbandspräsident Trendl: "Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater"

Wien, 15.1.2015 (KAP, www.kathpress.at) Das Wohl des Kindes muss im Mittelpunkt stehen. Mit dieser Feststellung haben der Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreich (KFÖ, www.familie.at ), Alfred Trendl, und der Pressereferent der Österreichischen Bischofskonferenz, Paul Wuthe, die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zum Adoptionsrecht kommentiert. Wie im Bereich der Fortpflanzungsmedizin gelte auch für die Adoption: "Es gibt kein Recht auf ein Kind", die Jugendämter seien angehalten, die besten Adoptionseltern für die Kinder zu suchen, so Trendl im "Kathpress"-Gespräch am Donnerstag. Liebe und Verantwortung seien die zentralen Kriterien.

Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch das bisher bestehende Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Auch sie sollen künftig zumindest in der Theorie fremde Kinder adoptieren dürfen.

Wie Wuthe gegenüber "Kathpress" in einer Stellungnahme am Donnerstag betonte, müsse sich die Bischofskonferenz mit dieser Entscheidung erst eingehender befassen, bevor sie dazu eine Stellungnahme abgibt. Gleichzeitig erinnere die Bischofskonferenz aber an ihre grundsätzliche Haltung, dass es bei der Adoption zuallererst um das Kindeswohl gehen müsse. Diesem diene die Adoption jedenfalls vor allem dann, wenn sie dem Kind ein stabiles Beziehungsumfeld von Mutter und Vater sowie geeignete Rollenvorbilder als Frau und Mann verschafft.

Es sei daher "sehr fragwürdig", wenn das Höchstgericht im Blick auf das Kindeswohl den faktischen Unterschied zwischen Mann und Frau als Adoptiveltern im Vergleich zu gleichgeschlechtlichen Paaren keine rechtliche Bedeutung mehr beimisst. Die Bischofskonferenz sehe von daher den Gesetzgeber gefordert, seinen Gestaltungsspielraum zu nützen und das Kindeswohl noch stärker als bisher in das Zentrum des Adoptionsrechts zu stellen.

In ähnlicher Weise äußerte sich auch KFÖ-Präsident Trendl: "Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater." Die Gesellschaft müsse jedenfalls noch viel mehr als bisher tun, um Eltern zu unterstützen, die Probleme mit der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder haben, damit die Zahl der Kindesabnahmen möglichst gering gehalten wird. Da die Jugendwohlfahrtsagenden Ländersache sind, seien hier vor allem auch die Länder in die Pflicht zu nehmen.

Ganz unabhängig davon, sollte Kindern auch im Falle einer Adoption nach Möglichkeit Kontakt zu ihren leiblichen Eltern ermöglicht werden, forderte der KFÖ-Präsident. Trendl warnte auch vor der Gefahr, dass Kinder im Falle einer Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar in ihrem Umfeld diskriminiert würden.

 

Siehe auch:

(D) Zehn Gründe gegen ein Adoptionsrecht für homosexuell lebende Paare. Von Christl R. Vonholdt - Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft (DIJG), www.dijg.de/homosexualitaet/adoptionsrecht/recht-mutter-vater (15.01.2015)


(A) Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS, www.ris.bka.gv.at)
(A) Bundesministerium für Familien und Jugend (BMFJ, www.bmfj.gv.at)

 

 




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