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Alle sechs Minuten passiert ein Verkehrsunfall in Österreich mit einem Wildtier
Wien (OTS)
Mehr als 350 Personen werden jährlich auf Österreichs Straßen bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren verletzt. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz warnen Experten des österreichischen Versicherungsverbandes VVO, KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) und der Jägerschaft (Zentralstelle der österreichischen Landesjagdverbände) vor der besonders hohen Unfallgefahr im Herbst und mahnen zu mehr Vorsicht.
Credit: VVO www.vvo.at
Aufgenommen: 1. Oktober 2014
Jahr für Jahr kommt es in Österreich zu teils schweren Verkehrsunfällen
mit Wildtieren. Neben enormen Sachschäden werden dabei auch immer wieder
Menschen schwer verletzt oder getötet. Und die Zahl der schweren Wildunfälle
in Österreich steigt. "Betrachtet man den Durchschnitt der Jahre 2012
und 2013, so lässt sich festhalten, dass sich jährlich rund 313 Wildunfälle
mit Personenschaden auf Österreichs Straßen ereignen. Bei diesen
Unfällen werden durchschnittlich drei Personen pro Jahr getötet und
355 Personen zum Teil schwer verletzt", erklärt Dr. Peter Thirring,
Vizepräsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO. Diese
Zahlen beinhalten aber nur jene Wildtierunfälle auf Österreichs Straßen,
bei welchen Personen zu Schaden kommen. Die Anzahl der Unfälle mit Wild,
bei welchen es reine Sachschäden oder ein verunglücktes Wildtier gibt,
ist jedoch deutlich höher:
"Durchschnittlich kommen in Österreich 83.466 Wildtiere pro Jahr im
Straßenverkehr zu Tode. Dies bedeutet, dass sich in Österreich im
Durchschnitt alle sechs Minuten ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier ereignet,
bei welchem das Tier verendet", so Thirring.
Wildunfälle im Herbst besonders häufig
Gerade im Herbst sind Wildtiere immer wieder Auslöser für schwere
Unfälle. In den meisten Fällen kommen die Betroffenen mit einem Schrecken
davon. Aber immer wieder enden die Zusammenstöße zwischen Mensch
und Tier auch tödlich. "Besonders gefährlich sind Übergangsbereiche
zwischen Wald und Feld. Fahrzeuglenker sollten sich der Gefahr prinzipiell bewusst
sein, wenn sie am Straßenrand das Gefahrenzeichen "Achtung Wildwechsel"
sehen", erklärt
Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit).
"Wie Studien gezeigt haben, erwarten 80 Prozent der Autofahrer ganz unbewusst,
dass das Tier von rechts kommt. Tatsächlich quert das Wild jedoch gleichermaßen
von beiden Seiten."
Tempo reduzieren
Mit einer bewussten Fahrweise (Geschwindigkeit reduzieren!) und Beobachtung des Straßenraums lassen sich Wildunfälle vermeiden oder zumindest ihre Schwere reduzieren. Springt ein Tier auf die Straße, heißt es: "Ruhe bewahren, umsichtig bremsen, abblenden und hupen", rät Thann. Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier für die Autoinsassen relativ gering. Riskante Ausweichmanöver sind zu vermeiden, sie bergen ein höheres Risiko als ein Zusammenstoß mit dem Tier.
Wenn das Wildschwein zwei Tonnen wiegt
"Ähnlich wie der Mensch sind Wildtiere Gewohnheitstiere. Sie benutzen bevorzugte Routen, um von A nach B zu gelangen. Und es ist immer der Mensch, der mit dem Bau von Straßen in die angestammten Lebensräume der Tiere eingedrungen ist", erklärt Dr. Peter Lebersorger, Generalsekretär der Zentralstelle der österreichischen Landesjagdverbände. "Besondere Vorsicht ist vor allem in der Morgen-und Abenddämmerung wichtig, denn da wechselt das Wild zwischen Futterplätzen und Einständen", erklärt der Experte. Die gewaltigen Kräfte, die frei werden, wenn Mensch (Auto) und Tier zusammenkrachen, werden meist massiv unterschätzt. "Das Aufprallgewicht eines Wildschweins mit 80 kg auf ein 50 km/h schnell fahrendes Auto, beträgt 2 Tonnen!", warnt Lebersorger.
Nach dem Wildunfall: Unfallstelle absichern und Polizei informieren
Ist ein Unfall passiert, muss die Gefahrenstelle so schnell wie möglich abgesichert und anschließend die Exekutive verständigt werden. Wer keine Meldung vornimmt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar, denn nach §4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung besteht bei einem Wildschaden unverzüglich Verständigungspflicht. "Noch ein wichtiger Tipp, der viel Ärger und Kosten ersparen kann: Getötetes Wild darf auf keinen Fall vom Fahrer mitgenommen werden, auch nicht zum Tierarzt! Auch das kann als Diebstahl gewertet und empfindlich bestraft werden", so Lebersorger abschließend.
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