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Vorsicht im Herbst: Reh, Wildschwein und Co halten sich nicht an die Straßenverkehrsordnung

In den kommenden Wochen sind wieder vermehrt Wildtiere unterwegs. Autolenker sollten daher besonders vorsichtig fahren.

Wien (OTS) - Während und nach der Erntezeit sind viele Wildtiere gezwungen, neue Futterplätze aufzusuchen. Dafür legen sie oftmals weite Strecken zurück und überqueren auch Straßen, wobei Bambi & Co kaum auf Verkehrsschilder, Zebrastreifen oder Verhaltensregeln achten. Daher gilt: Runter vom Gas und bremsbereit fahren, denn bei geringerem Tempo bleibt mehr Zeit, auf die plötzliche Gefahrensituation richtig zu reagieren. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass sich der Bremsweg auf nassen Straßen um bis zu 300 Prozent verlängert.


Richtig reagieren bei Wildwechsel - ARBÖ-Tipps:

• Speziell auf wenig befahrenen Nebenstraßen besonders vorausschauend fahren.
• Mit angemessenem Tempo durch Wildwechsel-Zonen fahren, insbesondere während der Dämmerung und bei Dunkelheit.
• Vor allem bei Übergängen zwischen Feld und Wald, in Waldbereichen oder bei Obstgärten ist mit Wildwechsel zu rechnen.
• Überquert Rehwild bei Dämmerung oder Nacht die Straße, mehrmals kurz die Hupe betätigen. Dauerhupe vermeiden.
• Fernlicht irritiert das Wild, sodass es mitten auf der Fahrbahn stehen bleiben könnte.
• Das Fahrzeug nicht verreißen oder Haken schlagen.
• Das tote Tier darf nicht mitgenommen werden.


Wildschadenvergütung mit dem ARBÖ-Sicherheits-Pass

Wird ein Fahrzeug in Österreich oder im Ausland auf einer öffentlichen Straße aufgrund einer Kollision mit lebendem Haar- oder Federwild beschädigt, übernimmt der ARBÖ die Reparaturkosten zu 80 Prozent (bis maximal 600 Euro) bzw. des Kasko-Selbstbehaltes zu 80 Prozent (maximal 600 Euro). Wer jetzt einen ARBÖ-Sicherheits-Pass kauft, zahlt die Prämie von 43,50 Euro und ist ab sofort bis 31.12.2017 geschützt.


Was nach einem Wildunfall zu tun ist

Ist ein Wildunfall passiert, muss die Unfallstelle abgesichert und die Polizei verständigt sowie eine Anzeige gemacht werden. Gemäß §4 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung besteht auch bei einem Wildschaden unverzüglich Verständigungspflicht. Wer keine Meldung vornimmt begeht Frahrerflucht, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt auch nicht den Schadenersatz durch den ARBÖ-Sicherheits-Pass ersetzt. Zudem ist dieser Schritt wichtig, um eine Bestätigung für die Kaskoversicherung zu erhalten.

 

21. 09. 2016

 

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Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ)




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